Gewährleistung & Garantie

Gewährleistungsübersicht für Widewheelz

1. Dauer der Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung für E-Bikes beträgt bis zu 24 Monate ab Kaufdatum. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Ersatz, sofern der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

2. Abgedeckte Komponenten

Folgende Teile und Komponenten sind unter der Gewährleistung abgedeckt, sofern keine unsachgemäße Nutzung oder Eigenverschulden vorliegt:

  • Rahmen: Defekte durch Herstellungsfehler.
  • Motor: Defekte oder Leistungsverluste, die auf Produktionsfehler zurückzuführen sind.
  • Akku: Kapazitätsverlust außerhalb der normalen Abnutzung (in der Regel unter 50% Kapazität innerhalb der ersten zwei Jahre).
  • Elektronik & Steuerungseinheiten: Fehlfunktionen, die nicht durch äußere Einflüsse verursacht wurden.
  • Ladegerät: Defekte durch Herstellungsfehler.

3. Nicht abgedeckte Komponenten und Ausschlüsse

Die Gewährleistung deckt keine Mängel oder Schäden ab, die durch folgende Ursachen entstehen:

  • Verschleißteile: Bremsbeläge, Reifen, Ketten, Ritzel und sonstige bewegliche Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen.
  • Unsachgemäße Nutzung: Schäden durch Stürze, Unfälle oder unsachgemäße Handhabung.
  • Eigenverschulden: Modifikationen, unsachgemäße Reparaturen oder Manipulationen an Motor oder Software.
  • Wasserschäden: Durch das Eintauchen in Wasser oder die Nutzung unter extremen Wetterbedingungen verursachte Schäden.
  • Normale Abnutzung: Natürliche Alterungserscheinungen und Leistungseinbußen, insbesondere beim Akku.

4. Gewährleistungsanspruch geltend machen

Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, benötigen Sie:

  1. Den Kaufbeleg als Nachweis des Kaufdatums.
  2. Eine detaillierte Fehlerbeschreibung mit Bildern oder Videos (falls möglich).
  3. Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer oder Hersteller zur Einleitung der Prüfung.

5. Reparatur oder Ersatz

Falls ein Gewährleistungsfall vorliegt, wird der Hersteller oder Verkäufer nach eigenem Ermessen:

  • Den defekten Teil reparieren oder ersetzen.
  • Ein Ersatzprodukt gleicher oder höherer Qualität bereitstellen.
  • Falls keine Reparatur oder Ersatz möglich ist, eine Rückerstattung anbieten.

Diese Gewährleistung hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte. Weitere Details können in den individuellen Garantiebedingungen des Herstellers nachgelesen werden.

Freiwillige Garantie auf Motor und Rahmen

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt der WideWheelz eine freiwillige Garantie auf folgende Komponenten:

  • Rahmen: 3 Jahre Garantie gegen Material- und Herstellungsfehler.
  • Motor: 3 Jahre Garantie auf Defekte oder Leistungsverlust durch Produktionsfehler.

Garantiebedingungen:

  • Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar.
  • Die Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Stürze oder Modifikationen ab.
  • Der Garantieanspruch erfordert einen gültigen Kaufnachweis und eine fachgerechte Wartung gemäß den Herstellerangaben. (Dies gilt für Teile, die direkt mit dem Motor oder dem Rahmen verbunden sind. Beispielsweise müssen Reifen nicht bei einem Händler ausgetauscht werden, wenn Sie dies selbst tun können.)

Im Garantiefall wird der Hersteller nach eigenem Ermessen eine Reparatur oder einen Austausch des defekten Teils durchführen. Weiterführende Informationen können in den spezifischen Garantiebedingungen des Herstellers eingesehen werden.